Zulassungszentrale · Online-Service-Portal für die Kfz-Zulassung

Umschreibung in Hessen

Fahrzeug auf neuen Halter/Bezirk ummelden – online in Hessen. Den Vorgang „Umschreibung" wickeln Sie über das i-Kfz-Portal Ihrer zuständigen Zulassungsstelle ab. Wählen Sie unten Ihre Stelle in Hessen.

Das benötigen Sie für die Umschreibung

  • Fahrzeugschein & -brief
  • eVB-Nummer
  • bisherige Kennzeichen
  • Personalausweis

Zuständige Zulassungsstelle wählen

Umschreibung bei Ihrer Zulassungsbehörde in Hessen:

i-Kfz: online zulassen

Seit i-Kfz Stufe 4 lassen sich Fahrzeuge vollständig digital zulassen – so läuft es ab:

  1. 1Identifizieren. Mit BundID / Online-Ausweisfunktion (eID) oder ELSTER-Zertifikat anmelden.
  2. 2Fahrzeug & Halter. Fahrzeug-Identnummer (FIN), Sicherheitscodes und Halterdaten eingeben.
  3. 3Wunschkennzeichen. Reserviertes oder neues Wunschkennzeichen wählen und bestätigen.
  4. 4Versicherung & SEPA. eVB-Nummer der Kfz-Versicherung und SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer angeben.
  5. 5Gebühren zahlen. Verwaltungsgebühr direkt online bezahlen.
  6. 6Bescheid erhalten. Zulassungsbescheid + vorläufigen Nachweis sofort als PDF herunterladen.
  7. 7Plaketten aufbringen. Sicherheitscodes freilegen und Stempelplaketten auf die Schilder kleben.
  8. 8Losfahren. Mit dem vorläufigen Nachweis sofort fahren – die Papiere kommen per Post.

Kosten & Gebühren im Überblick

Wunschkennzeichen-Reservierungca. 10,20 – 12,80 €
Kennzeichenschilder (Paar)ca. 20 – 35 €
Zulassungsgebühr (Neuzulassung)ca. 30 €
Reservierungsdauer30 Tage

Die jährliche Kfz-Steuer berechnen Sie mit dem offiziellen Kfz-Steuer-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen →

Wunschkennzeichen sichern

Prüfen Sie in Sekunden, ob Ihre Wunsch-Kombination frei ist – und reservieren Sie sie direkt online.

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Weitere Online-Services

Hinweis: Zulassungszentrale ist ein unabhängiges, privates Online-Service-Portal und keine Behörde. Wir bündeln Informationen und Online-Dienste zur Kfz-Zulassung. Amtliche Vorgänge werden über die offiziellen i-Kfz-Portale der jeweiligen Zulassungsbehörde abgewickelt.